Achtung! Im Moment kursieren eine Menge Bullshit-Informationen zum Thema Tschechien Grenze und Quarantäne (die teilweise auch vom Lokalradio verbreitet werden). Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Hof kann ich sagen dass dies im Moment gilt:
Wer nur nach Tschechien fährt um dort z.B. nur zu Tanken oder einzukaufen muss NICHT in Quarantäne (bzw. einen Test machen). Die Quarantäne gilt erst sobald man sich da länger als 48 Stunden aufgehalten oder aus privaten Gründen an einer öffentlichen Veranstaltung teilgenommen hat (z.B. als Zuschauer bei einem Eishockey-Spiel, wenn Kai Losert als Sport-Reporter beim gleichen Eishockey-Spiel ist muss er nicht in Quarantäne).
Arbeitnehmer aus Tschechien dürfen diese Woche noch problemfrei pendeln wenn sie immer weniger als 48 Stunden in CZ waren. Problematischer wird es nach dem Wochenende bzw. wenn sie sonstwie länger als 48 Stunden daheim waren. Dann dürfen sie nur noch hier arbeiten wenn sie in systemrelevanten Firmen arbeiten oder wenn sie vom Arbeitgeber eine Bescheinigung haben dass sie aus "dringenden und unaufschiebbaren beruflichen Gründen" hier sein müssen. Was das genau ist, z.B. ob dadurch sonst eine Produktionslinie still liegt usw. liegt alles in der Verantwortung des Arbeitgebers. Wenn allerdings ein Mitarbeiter etwas einschleppt kann es natürlich doof für den Betrieb enden da er dann ggf. haftbar gemacht werden kann wenn sich rausstellt dass man den betreffenden Mitarbeiter hätte auch Urlaub geben können weil es andere Mitarbeiter gäbe die hier wohnen und die die Arbeit hätten auch machen können.
Sollte sich ein tschechischer Arbeitnehmer dazu entscheiden hier in Deutschland zu bleiben so lang die Situation anhält um nicht pendeln zu müssen (weil er z.B. keine Bescheinigung seines Arbeitgeber bekommt) dann gibts ein weiteres Problem: Ein Hotel oder eine Pension darf ihn, da er aus einem Risikogebiet kommt, nicht beherbergen außer er hat einen aktuellen Test (der auch in CZ gemacht werden kann). Deshalb ggf. drauf achten!
So dass ist jetzt mal laienhaft alles zusammengefasst: Wer es genau wissen will der soll sich einfach Paragraph 2 Absatz 2 Punkt 5 (für die Privatreisen) und Punkt 4 (für die Firmen-Sachen) der BayEQV zu Gemüte führen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV-2Übrigens: Die Bezirke mit einem "U" oder "T" an der 2. Stelle eines tschechischen Autokennzeichens sind NICHT im Risikogebiet. Das ist der Bereich nördlich vom Großraum Prag von "hinter Karlsbad" bis zur "Oberlausitz" an der Grenze nach Sachsen und das Dreiländereck CZ-SK-PL.
Ach ja: Es gibt keine Kontrollen an der Grenze und die ist auch nicht zu! Wer sich nicht an die BayEQV hält muß allerdings mit 2000 Euro strafen rechnen. (Doof wenn man Konzertfotos aus Prag postet oder 3 Tage hintereinander Bilder von nem Kuraufenthalt in Karlsbad).
Und noch was Privates: Man kann mir ja eine gewisse CZ/SK-Affinität nicht absprechen, aber trotzdem kann ich nur sagen: Bitte überlegt Euch ob ihr im Moment wirklich rüber müsst. Die EQV ist löchrig genug. Wenn wir die Ausbreitung JETZT in den Griff kriegen wollen sollten wir da halt auch mal ein bissl mithelfen. Und wenns schon sein muss: da installiert euch wenigstens die tschechische CWA aufs Handy - heisst eRouska und ist vom Aufbau und Datenschutz in der aktuellen Version 2.0 absolut mit unserer deutschen CWA gleichzusetzen.