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Einkäufe im Ausland

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Saubaer:
Wenn ich die Beiträge in dieser Rubrik lese, staune ich immer wieder über die Unwissenheit und Unbesorgtheit vieler Auslandsreisender bei Ihren Einkäufen.
Um ein oftmals böses Erwachen bei der Einreise von CZ oder PL nach Deutschland zu vermeiden, möchte ich hier einmal einige gesetzliche Bestimmungen auflisten.
 

* Tanktourismus lohnt sich nicht. Es ist maximal ein Reservekanister mit maximal 20 Litern Treibstoff erlaubt. Vier Kanister zu je 5 Litern sind folglich drei Kanister zuviel. Kunststoffkanister dürfen höchstens fünf Jahre alt sein. Bei Metallkanistern gibt es diese Altersgrenze nicht. Wird diese Vorgabe nicht beachtet liegt ein Verstoß gegen das Gefahrgutrecht dar. Dieser wird mit einer Geldbuße von mehreren hundert Euro geahndet.
* Einfuhr von Fleisch und Wurst unterliegt strengen Auflagen. Insbesondere wer seine Einkäufe im Supermarkt in der CZ erledigt sollte darauf achten, dass Fleisch- und Wurstwaren aus der EU stammen. Also kein argentinisches Rindersteak in CZ kaufen und nach Deutschland einführen. Es droht die Beschlagnahmung und ein Bußgeld von 300 Euro.
* Strenge Vorgaben für die Einfuhr von Zigaretten. Mittlerweile dürfen pro Person 4 Stangen Zigaretten aus CZ oder PL nach Deutschland zum Eigengebrauch eingeführt werden. Schon mancher hat sich verplappert, dass er selbst gar nicht raucht, sondern Freunde oder Kollegen versorgt. Und sich dadurch strafbar gemacht. Der Eigenverbrauch ist somit nicht mehr gegeben. Außerdem ist zu beachten, dass die Zigaretten aus der EU kommen und bereits ordnungsgemäß im Ausland versteuert wurden. Zunehmend kommen in CZ und PL Zigaretten aus der Ukraine in Umlauf. Werden diese nach Deutschland eingeführt werden pro Stange 30 Euro Steuer nachträglich sowie 30 Euro Bußgeld wegen Schmuggel fällig. Werden mehr als 4 Stangen pro Person eingeführt wird ein Strafverfahren wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Schmuggels eingeleitet. Je nach Vorstrafenregister und eingeführter Menge kann es dabei zu einer Einstellung des Verfahrens, zum Erlaß eines Bußgeldes oder einer Gerichtsverhandlung kommen.

Saubaer:

* Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Besonders heikel ist auch der Erwerb von Potenzmitteln und deren Einfuhr nach Deutschland. Generika wie Kamagra etc. haben in Deutschland meist keine Zulassung. Werden bei einer Zollkontrolle diese Produkte gefunden, werden sie beschlagnahmt. Es liegt hier eine unerlaubte Einfuhr von nicht zugelassenen Arzneimitteln vor. Je nach Menge kommt u.U. auch der Tatbestand der gewerbsmäßigen Einfuhr und des gewerbsmäßigen Vertriebes in Betracht. Diese Verstöße werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet.
Generell gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Also unbedingt vor Reiseantritt mit den geltenden Bestimmungen vertraut machen:
- auf der Internetseite des Zolls
- ebenso erteilt der Zoll telefonisch gerne Auskünfte
- oder die Infos über eine Suchmaschine ermitteln

Saubaer:

* Bargeld ab 10.000 Euro: Bei einer Kontrolle ist die Bargeldeinfuhr und -ausfuhr ab 10.000 Euro mitzuteilen. Eine schriftliche Anmeldepflicht wie bei Reisen außerhalb der EU ist nicht vorgeschrieben. Jedoch sollte ein Nachweis über die Herkunft mitgeführt werden. Der Zoll ist ansonsten zur Beschlagnahme berechtigt bis die Herkunft eindeutig geklärt ist. Hier denke ich speziell an Spielbankbesucher mit vollen Taschen. Wer bereits mit dicken Taschen ins Ausland reist, sollte einen Auszahlungsnachweis seiner Bank mitführen. Wer gut gewonnen hat sollte einen Auszahlungsnachweis der Spielbank mitführen. Dieser wird i.d.R. problemlos ausgestellt.

schleckerli:
Danke für die Info's Saubaer. Werde den Thread gleich mal anpinnen damit sie jederzeit leichter für alle einsehbar sind.
Weitere solch sinnvolle Tipps werden gerne gesehen.

schleckerli:
Damit nichts woanders verloren geht  :icon_thumright:



--- Zitat von: Saubaer am Mai 05, 2009, 11:30:05 Vormittag ---Reisemitbringsel - Tiere aus dem Ausland     

Die Quarantänestationen vieler Tierheime platzen aus allen Nähten.
Der Grund hierfür liegt in der Unwissenheit vieler Reisender, die im Ausland ein Tier erwerben, ohne sich zuvor über die strengen Bestimmungen für die Einfuhr nach Deutschland zu informieren. Dies betrifft in besonderem Maße Hundewelpen. Die Quarantäne ist bei ihnen erforderlich, weil für die Einfuhr ein intakter Tollwutschutz vorgeschrieben ist. Dieser ist aber erst vier Wochen nach der Impfung wirksam. Viele Tiere landen deshalb für mindestens einen Monat in der Quarantänestation. Deshalb raten wir allen Reisenden dringend, keine Tiere im Ausland zu kaufen. Der Tierhandel in den zumeist südlichen Urlaubsländern ist professionell organisiert. Die Tierhändler gehen im Umfeld der Touristenhotels auf Kundenfang. Stellen sie Interesse bei den Touristen fest, erzählen sie eine rührselige Geschichte, und schon ist der Handel perfekt. Das kleine Hundebaby guckt ja auch wirklich zu süß. Und es ist auch so günstig, in Deutschland müsste man ein Vielfaches dafür bezahlen. Doch die Ernüchterung kommt oft schon im Hotel, nämlich dann, wenn das Mitbringen von Haustieren nicht erlaubt ist. Spätestens bei der Einreise folgt ihr noch ein richtig böses Erwachen. Denn die Zollbehörden ordnen für jedes Tier die Quarantäne an, für das keine korrekten Impfpapiere vorgelegt werden können. Die aber sind nur selten vorhanden. So landet das tierische Mitbringsel im Tierheim in der Isolation. Und für den Tierhalter wird die Unterbringung teuer, denn für Impfungen, Verpflegung und Pflege während der Quarantäne entstehen ihm Kosten in Höhe von etwa 500,00 Euro. Damit wird der vermeintlich günstige Tierkauf im Ausland schnell zur großen Enttäuschung.
Deshalb: Hände weg vom Tierimport. In den deutschen Tierheimen sitzen genügend Tiere, damit sich jeder Tierfreund einen Hausgenossen seiner Wahl aussuchen kann. Und auch zu jedem Tierheimtier gibt es eine rührselige - und wahre - Geschichte... Auch wenn Sie selbst mit Ihrem Haustier verreisen beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder. 


--- Ende Zitat ---

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